Das Bildungspaket „Bildung und Teilhabe“ (BuT) unterstützt Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien bei ihrer schulischen Entwicklung. Als anerkannter Anbieter akzeptieren wir BuT-Gutscheine für die Lernförderung.
🎯 Ziel der Förderung
- Unterstützung bei schulischen Defiziten
- Förderung von Kindern und Jugendlichen mit konkretem Lernbedarf
- Verbesserung der schulischen Leistungen durch gezielte Nachhilfe
👨👩👧 Anspruchsberechtigte
BuT-Leistungen können beantragt werden, wenn Sie oder Ihre Familie eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
🧾 Voraussetzungen
- Ihr Kind benötigt Unterstützung in einem Schulfach (z. B. Mathe oder Deutsch)
- Die Schule bestätigt den Bedarf in einem kurzen Formular
- Der Antrag wird beim zuständigen Amt (z. B. Jobcenter oder Sozialamt) eingereicht
- Bei Bewilligung erhalten Sie einen BuT-Gutschein für die Lernförderung
💡 So funktioniert es
- Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch
- Lassen Sie sich das schulische Lernförderbedürfnis bescheinigen
- Reichen Sie den Antrag beim Amt ein
- Nach Bewilligung lösen Sie den Gutschein bei uns ein
- Die Kosten übernehmen wir direkt mit dem Amt – für Sie entstehen keine Ausgaben
📍 Vorteile für Familien
- Keine Eigenbeteiligung – 100 % Übernahme der Kosten
- Flexible Unterrichtszeiten (auch nachmittags oder am Wochenende)
- Individuelle Förderung je nach Lernstand
📥 Hilfe beim Antrag
Gerne helfen wir Ihnen beim:
- Ausfüllen des BuT-Antrags
- Einholen der schulischen Bestätigung
- Kommunikation mit Behörden